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Stauferland-Lan VI - Last LAN standing... :: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stauferland-Lan IV



Allgemeine Bestimmungen:


§ 1 (1) ¹Die Stauferland-Lan VI dient einem Gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. ²Die Erhebung von Teilnahmebeträgen für die Turniere und der Verfügungstellung eines Netzwerkanschlusses dient allein dazu die Kosten zu decken. ³Eventuelle Überschüsse kommen dem L.P.T.S. e.V zu Gute, welches als eingetragener Verein auftritt (www.lpts.de).

(2) ¹Das Mindestalter für die Teilnahme ist grundsätzlich das vollendete 18. Lebensjahr. ²Es gilt das Geburtsdatum im Personalausweis. ²Mit der Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht, ist auch eine Teilnahme für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. ³Diese Vollmacht, die auf dieser Homepage bereit gestellt wird, ist von den entsprechenden Personen zu unterzeichnen und am Einlass zur Veranstaltung abzugeben.

(3) ¹Ein Einlass ist nur möglich, wenn die Vollmacht ordnungsgemäß unterzeichnet und ausgefüllt ist. ²Bei einem Verdacht der Fälschung einer Unterschrift oder sonstigen Angaben kann diejenige Person abgewiesen werden.

(4) ¹Offizieller Beginn der Veranstaltung ist der 08.01.2010 um 20.00 Uhr, der Einlass ist um 16 Uhr geplant. ²Offizielles Ende ist der 10.01.2010 um 11 Uhr. ³Absolute Deadline ist 12 Uhr.


§ 2 (1) Die Turnierpreise und Leistungen sind auf unserer Homepage (www.stauferland-lan.de) einzusehen.

(2) ¹Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung abzusagen im Falle einer zu geringen Beteiligung. ²Die bereits entrichteten Beträge werden erstattet.

(3) ¹Eine weitere Erstattung der bereits entrichteten Beträgen sind nur in folgenden Fällen möglich

Nr.1 Der Betrag wird überwiesen im Zeitpunkt als die Veranstaltung bereits ausgebucht war

Nr.2 Es wird ein Betrag für eine Person überwiesen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und auch nicht Mitglied im L.P.T.S. e.V. ist

²Eine Person die den Betrag nach § 2 (1) Nr. 2 erstattet bekommt ist nicht berechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen.

(4) ¹Eine Erstattung in anderen Fällen ist ausgeschlossen. ²Wer den zu entrichtenden Betrag überwiesen hat bevor die Veranstaltung ausgebucht ist und kein Tatbestand des § 2 (3) erfüllt ist, kann von der Teilnahme an der Veranstaltung zurücktreten nach Mitteilung an den Veranstalter, allerdings ohne den von Ihm entrichteten Betrag erstattet zu bekommen..

(5) ¹Der Veranstalter behält es sich vor in besonderen Fällen von § 2 (4) abzusehen. ²Dazu bedarf es aber eines Beschlusses des Orgateams zu ¾. ³Im Falle eines positiven Beschlusses für den Teilnehmer, wird der bereits entrichtete Betrag erstattet

(6) ¹Alle zu erstattenden Beträge werden frühestens 10 Werktage, spätestens 15 Werktage nach der Veranstaltung zurück überwiesen. ²Eine Überweisung vor der Veranstaltung bzw. während der Veranstaltung oder auch eine Barauszahlung ist nicht möglich.


§ 3 (1) Der Teilnahmebetrag für die Turniere und das zur Verfügung stellen eines Netzwerkanschlusses  in Höhe von voraussichtlich 22 € Vorkasse ist auf das folgende Konto zu entrichten:

Inhaber: LAN Party Team Salach e.V.

Bank: Volksbank Göppingen

BLZ: 610 605 00

KtNr.: 144 631 008


(2) ¹Mit der Überweisung des Geldbetrages willigt der Teilnehmer den hier vorliegenden AGB ein und erkennt sie vorbehaltlos an. ²Der Teilnehmer verpflichtet sich durch die Überweisung an die hier genannten Bestimmungen zu halten.

(3) Der zu entrichtende Betrag an einer ggf. vorhandenen Abendkasse beläuft sich auf 25 €. ²Es besteht kein Anspruch auf eine Abendkasse.

(4) ¹Clans ab 5 Personen erhalten pro Person eine Ermäßigung von 5 € auf den Abendkassenpreis (20 € je Clan-Mitglied).  ²Dies gilt allerdings nur, wenn der Betrag in einer Überweisung auf unserem Konto ankommt.

(5) Der Aufenthalt im Foyer als Besucher ist kostenlos. Ansonsten haben sich die Besucher an die Bestimmungen, die für die Teilnehmer gelten, entsprechend zu halten.


Bestimmungen für den Teilnehmer:

§ 4 (1) ¹Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. ²Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer begründet auszuschließen. ³Eine Erstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.

(2) Rücksicht auf andere Teilnehmer ist oberstes Gebot.

(3) Das konsumieren von Alkohol ist in „Maßen“ erlaubt.

(4) ¹Das Rauchen in der gesamten Halle ist verboten. ²Das Rauchen ist vor der Halle erlaubt. ³Der Veranstalter behält es sich vor, von dieser Regelung auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen.

(5) ¹Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. ²Besonders hervorgehoben werden

Nr.1 Keine Softwarepiraterie und Urheberrechtsverletzungen

Nr.2 Kein Tausch von illegalen Dateien, Filmen, Programmen, mp3s, und sonstigen urheberrechtlich geschützten Datenbeständen über peer to peer Netzwerke oder sonstigen Datenträgern

Nr.3 Keine Beeinträchtigung oder Zerstörung von fremden Datenbeständen

Nr.4 Keine Beschädigung, Beeinträchtigung oder Zerstörung von fremden Eigentum insbesondere dem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Netzwerkgerätschaften

Nr.5 Kein Diebstahl

Nr.6 Keine Spiele, Filme oder andere Medien an der Veranstaltung zu benutzen, die nicht Jugend frei sind. Alle Spiele und Filme müssen für unter 18 jährige tauglich (FSK/USK) sein. Ü18 Spiele so wie indizierte Spiele sind auf der Veranstaltung verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Auschschluss von der Veranstaltung.

Nr.7 Keine gebührenpflichtige oder Lizenzpflichtige Musik an der Veranstaltung öffentlich aufzuführen.


(6) ¹Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. ²Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. ³Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.

(7) ¹Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. ²Selbiges gilt für die Einsatzbereitschaft seines Rechners.

(8) ¹Bei einem Verstoß gegen die in § 4 (1)-(6) Regelungen kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Abmahnung sofort von der Veranstaltung ausschließen. ²Eine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittsgeldes findet nicht statt. Der Betroffene verpflichtet sich keine rechtlichen Schritte gegen das L.P.T.S. e.V. einzuleiten, weder strafrechtlich, noch zivilrechtlich im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handlung des Betroffenen. Insbesondere ist bei Urheberrechtsverstößen das L.P.T.S. e.V. nicht zum Ersatz des entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass Filesharing und das Kopieren von urheberrechtlichen Daten auf der Veranstaltung verboten sind.


§ 5 (1) ¹Im Interesse der eigenen Gesundheit appellieren wir an jeden Teilnehmer, ausgiebige Ruhepausen einzulegen. ²Diejenigen, die mit dem Auto anreisen sollten ab Samstag Abend ausreichend Nachtruhe halten, um ihre eigene Sicherheit während der Rückfahrt zu gewährleisten, damit wir euch das nächste Mal auch wirklich wieder sehen.

(2) ¹Falls der Teilnehmer gesundheitlich nicht im besten Zustand ist, raten wir von einer Teilnahme ab. ²Für etwaige gesundheitliche Schäden die daraus resultieren übernimmt der Veranstalter weder Verantwortung noch Haftung.

(3) ¹Wenn dem Teilnehmer bekannt ist, dass er gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt ist, muss er vor der Teilnahme an der Veranstaltung einen Arzt aufsuchen, und sich von ihm bestätigen lassen, das eine Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Schäden verursachen kann.

(4) Der Veranstalter ist nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten haftbar zu machen.

(5) Eine Haftung wegen fahrlässigem Handeln des Veranstalters ist ausgeschlossen.


§ 6 (1) 1Der Teilnehmer verpflichtet sich keine Elektrogeräte außer den nachfolgend genannten Gerätschaften an den Stromkreislauf anzuschließen. ²Insbesondere keine laute Musik an der Veranstaltung aufzuführen und andere Mitspieler damit zu stören.

Nr.1 Es ist erlaubt dem mitgebrachten PC mittels eines Kaltgerätekabels anzuschließen.

Nr.2 Es ist erlaubt den mitgebrachten Monitor mittels eines Kaltgerätekabels anzuschließen.

Nr.3 Es ist erlaubte weitere Verbraucher anzuschließen wie Computermäuse mit externer Stromversorgung oder ähnlicher Eingabegeräte


(2) Es ist strikt verboten Wasserkocher, Sandwichmaker, Herdplatten, Heizdecken, Mikrowellen oder sonstige Stromverbraucher anzuschließen

(3) ¹Bei einer Zuwiderhandlung kann die betreffende Person von der Veranstaltung verwiesen werden. Eine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittsgeldes findet nicht statt. ²Im Falle einer Beschädigung unserer oder eines anderen Teilnehmers Ausstattung ist der verursachende Teilnehmer verpflichtet Schadenersatz zu leisten. ³Für Gebühren und Strafzahlungen die im Rahmen einer nicht erlaubten Musikaufführung anfallen, kann das L.P.T.S. e.V. nicht haftbar gemacht werden.


§ 7 Die vom Teilnehmer mitzubringenden Gerätschaften sind auf unserer Homepage aufgelistet.


§ 8 (1) ¹Jeder Teilnehmer ist verpflichtet auch im Interesse der anderen Teilnehmer alle Sicherheitsupdates auf seinen Rechner aufzuspielen.

(2) ¹Der Veranstalter erklärt sich bereit in diesem Falle die Updates zur Verfügung zu stellen. ²Bei einer Weigerung des Teilnehmers die Sicherheitsupdates aufzuspielen ist im Einzelfall zu entscheiden wie weiter vorgegangen wird. ³Es bleibt dem Veranstalter offen gelassen ob er den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließt, zumindest wird der Betroffene aus dem Netzwerk genommen.



Verpflichtungen des Veranstalters:


§ 9 (1) ¹Der Veranstalter stellt für die Dauer der Veranstaltung das auf der Homepage beschriebene Netzwerk inklusive Server zur Verfügung. ²Diese können die Teilnehmer für den Zweck des gemeinsamen Spielens nutzen.

(2) ¹Der Veranstalter bemüht sich während der Veranstaltung das Netzwerk in Betrieb zu halten. ²Es besteht allerdings keine Betriebsgarantie.

(3) ¹Der Veranstalter kann jederzeit störende Teilnehmer abmahnen bzw. bei mehrmaligem Fehlverhalten den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. ²Bei einem schweren Verstoß gegen die allgemeinen guten Sitten, oder bei einem Verstoß gegen diese AGB, kann der Veranstalter zum Wohle der anderen Teilnehmer den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. ³Eine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittsgeldes ist im Falle des § 9 (3) nicht möglich.

(4) Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung genügend Schlafräume zur Verfügung, um den Teilnehmern die nötigen Ruhepausen zu ermöglichen.

(5) Der Veranstalter bietet gegen Entgelt Essen und Trinken an, wobei das Essen auch von einem Dritten geliefert werden kann

(6) Der Veranstalter bemüht sich den Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, und störende Teilnehmer auf ihr Verhalten hinzuweisen, bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.


13. Oktober 2009 - 08:26
( Team Stauferland-Lan VI - Last LAN standing... )













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